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Leistungen im Bereich Krankenpflege

Unser Einzugsgebiet umfasst die Gemeinde Bobritzsch/Hilbersdorf. Gegen einen Aufpreis ist auch eine Versorgung in anderen Orten der Umgebung auf Anfrage möglich.
Wir sind telefonisch 24 h unter: 037325/231487 erreichbar.

Erhalten Sie hier im folgenden einen Überblick über die Leistungen des ambulanten Krankenpflegedienstes Schappke.

Pflegevisite

 Die Pflegevisite ist ein Instrument im Rahmen des Qualitätsmanagements und beinhaltet einen regelmäßigen Besuch beim Patienten, welcher frühzeitig über diesen Besuch informiert wird. In einem Gespräch werden die Pflegeprobleme und Ressourcen, die Pflegediagnose, die Formulierung der Pflegeziele– und Maßnahmen, sowie …

 Die Pflegevisite ist ein Instrument im Rahmen des Qualitätsmanagements und beinhaltet einen regelmäßigen Besuch beim Patienten, welcher frühzeitig über diesen Besuch informiert wird. In einem Gespräch werden die Pflegeprobleme und Ressourcen, die Pflegediagnose, die Formulierung der Pflegeziele– und Maßnahmen, sowie die Evaluation der Pflege überprüft.

Zentrales Anliegen dieses Instruments ist es, sich über das Befinden und die Entwicklung des Patienten Klarheit zu verschaffen. In jedem Fall überprüft die Pflegevisite die Qualität der Pflegeplanung und Dokumentation, nämlich in so fern, ob das gewonnene Bild vom Patienten mit der Planung und Dokumentation übereinstimmt.

Alle gesammelten Informationen werden in einem Protokoll festgehalten, welches sich an unserem Pflegemodell orientiert. An der Visite nehmen die Bezugspflegekraft, der Pflegedienstleiter, wenn möglich Angehörige und Bezugsperson (falls es der Patient nicht ablehnt) teil.

Bei Patienten mit Pflegestufe I findet sie halbjährlich, bei Pflegestufe II und III alle 4 Monate statt. Des Weiteren kann bei Rückverlegung aus dem Krankenhaus, unerwarteten gesundheitlichen Veränderungen, schwer kalkulierbaren gesundheitlichen Risikofaktoren wie etwa Dekubitusgefahr oder auf Wunsch der Angehörigen, des Betreuers oder des Patienten eine Pflegevisite angesetzt werden.

Infolge der Auswertung der aus der Visite gewonnenen Informationen wird beim MDK ein Antrag auf Neueinstufung gestellt, die Pflegeplanung überarbeitet oder der Hausarzt über relevante Ergebnisse informiert.

 

Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der …

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.

Mobilitätshilfen

Die Mobilitätshilfen umfassen: Hilfe bei Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern Es beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, z.B. Prothesen, sowie die Beurteilung der sachgerechten Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Lagern umfasst …

Die Mobilitätshilfen umfassen:

  • Hilfe bei Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern
    Es beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, z.B. Prothesen, sowie die Beurteilung der sachgerechten Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die den Patienten das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb und außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen und Selbstständigkeit unterstützen.
  • Hilfe bei Gehen, Stehen und Treppensteigen
    Es umfasst das Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgungen. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Klienten zum Aufstehen und sich Bewegen.
  • Hilfe bei An- und Auskleiden
    Es umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Patienten sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining.

Körperpflege

Die Körperpflege umfasst folgende Bereiche: Waschen, Duschen und Baden Dies beinhaltet auch den Transfer zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, das Haare waschen und –trocknen sowie die Hautpflege. Hierbei können auch Hilfsmittel zum Einsatz kommen, deren Beschaffung wir gern organisieren. …

Die Körperpflege umfasst folgende Bereiche:

Waschen, Duschen und Baden

Dies beinhaltet auch den Transfer zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, das Haare waschen und –trocknen sowie die Hautpflege.

Hierbei können auch Hilfsmittel zum Einsatz kommen, deren Beschaffung wir gern organisieren. Die Kosten werden bei Verordnung durch den Arzt von der Krankenkasse übernommen.

Bei Bedarf vermitteln wir Friseur und Fußpflege (auch Hausbesuche).

Zahnpflege

Sie umfasst das Zähneputzen, die Prothesenpflege und die Mundhygiene.

Kämmen

Es schließt das Herrichten der Tagesfrisur ein.

Darm- oder Blasenentleerung

Sie beinhalten die Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung mit Kontinenztrainig, Teilwäsche einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche.

Bei Patienten mit künstlichen Darmausgang, Kathedern oder Urinalen übernehmen wir deren Pflege. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an.

Folgende Prophylaxen bei Bedarf:

Dekubitusprophylaxe:

  • druckentlastende Lagerung des gefährdeten Patienten durch häufiges Umlagern, möglichst aller 2 Stunden (Einbeziehung Angehöriger möglich)
  • Weichlagerung
  • Superweichlagerung
  • Hohllagerung
  • allgemeine Maßnahmen wie Mobilisation, Hautpflege, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Verabreichung eiweiß- und vitaminreicher Kost sowie Reduzierung der Risikofaktoren z.B. Übergewicht

Pneumonieprophylaxe:

  • Mobilisation
  • Atemunterstützende Lagerung
  • Atemgymnastik
  • Inhalation nach ärztl. Anordnung
  • Anregende Einreibung
  • Absaugen des Sekrets nach ärztl. Anordnung
  • Sorgfältige Mund- und Nasenpflege

Thromboseprophylaxe:

  • Mobilisation (aktive und passive Bewegungsübungen, Atemgymnastik)
  • Beinhochlagerung
  • Medikamente und Kompressionsbehandlung nach ärztl. Anordnung
  • Antithrombosestrümpfe, Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverband nach ärztl. Anordnung

 Kontrakturenprophylaxe:

  • Mobilisation z.B. Streckübungen
  • Auch Spitzfußprophylaxe z.B. durch weiche Fußstütze

Munderkrankungsprophylaxe:

  • Reinigen des Mundraumes und der Zahnprothese nach jeder Mahlzeit
  • Anregung der Speichelproduktion z.B. durch basale Stimulation oder Früchtetees

Intertrigoprophylaxe:

  • tägliche Hautbeobachtung
  • trocken halten gefährdeter Körperstellen z.B. durch luftdurchlässige Kleidung
  • regelmäßige Inkontinenzversorgung

Obstipationsprophylaxe:

  • Trinkplan
  • Nahrungsumstellung auf ballaststoffreiche Kost
  • Mobilisation
  • Bauchmassage

Hauswirtschaftliche Versorgungen

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst: das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs das Kochen, einschl. der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten das Reinigen der Wohnung, in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Klienten das Spülen, einschl. Einräumen des …

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

  • das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • das Kochen, einschl. der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten
  • das Reinigen der Wohnung, in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Klienten
  • das Spülen, einschl. Einräumen des Geschirrs und Reinigung des Spülbereichs
  • das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, einschl. der Kleider- und Wäschepflege
  • das Beheizen der Wohnung, einschl. der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials in der häuslichen Umgebung

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist der erste Kontakt zu einem potentiellen neuen Patienten. Es dient dazu, den interessierten Patienten über das Leistungsangebot unseres ambulanten Pflegedienstes zu informieren. Darüber hinaus ist es ein erster Austausch über die Erwartungen und Wünsche, die der Patient …

Das Erstgespräch ist der erste Kontakt zu einem potentiellen neuen Patienten. Es dient dazu, den interessierten Patienten über das Leistungsangebot unseres ambulanten Pflegedienstes zu informieren. Darüber hinaus ist es ein erster Austausch über die Erwartungen und Wünsche, die der Patient an uns stellt.

Das Erstgespräch wird grundsätzlich von unserer Pflegedienstleitung oder stellvertretenden Pflegedienstleitung durchgeführt. Des Weiteren nimmt die voraussichtliche Bezugspflegekraft am Gespräch teil, um eine Beziehung zum Patienten aufzubauen. Geäußerte Gefühle über die derzeitige Situation des Patienten werden wahr- und ernst genommen und entsprechend berücksichtigt.

Der interessierte Patient wird durch das Gespräch und unser Informationsmaterial umfassend über unser Leistungsangebot und unsere Schwerpunkte in der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung, über Kosten und Finanzierung informiert.

Wir wollen im Gespräch die Wünsche und Erwartungen zur Versorgung des interessierten Patienten erfragen, um daraufhin den zu erwartenden Hilfebedarf realistisch einschätzen und planen zu können.

Durch die Erstanamnese sammeln wir Informationen über den Patienten (möglichst auch durch Angehörige), beobachten das Umfeld und stellen Fragen. Die kulturellen, religiösen und sonstigen individuellen Bedürfnisse des Patienten werden dabei grundsätzlich berücksichtigt.

Ziele werden unter Beachtung der Lebensweise und Wünsche des Patienten gesetzt. Mit dem Patienten werden Pflegevertragsinhalte und Häufigkeit der einzelnen Leistungskomplexe sowie anderer Leistungen abgestimmt und formuliert. Dem Patienten wird der Pflegevertrag ausgehändigt. Der Patient kann und soll den Vertrag in Ruhe und gegebenenfalls mit Bezugspersonen und Angehörigen, überdenken. Erst nach Unterzeichnung wird er rechtskräftig, kann aber jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder gekündigt werden. Dies wäre z.B. der Fall, wenn sich der Pflegebedarf verringert oder erhöht.

Ernährungshilfen

Die Hilfe bei Ernährung umfasst: das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme durch die Pflegekraft Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester oder flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe. Hygienemaßnahmen …

Die Hilfe bei Ernährung umfasst:

  • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme durch die Pflegekraft
    Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester oder flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe.
  • Hygienemaßnahmen wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern und Wechseln der Kleidung

Behandlungspflege

Behandlungspflegerische Leistungen des Pflegedienstes umfassen die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinischen Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes aufgrund der von der jeweiligen Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung durch dazu geeignete Pflegefachkräfte durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden,z.B. …

Behandlungspflegerische Leistungen des Pflegedienstes umfassen die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinischen Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes aufgrund der von der jeweiligen Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung durch dazu geeignete Pflegefachkräfte durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden,z.B. Darreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbände usw.

Angehörigenzusammenarbeit

Eine gute Zusammenarbeit des Pflegedienstes mit den Angehörigen ist wichtig und fördert das Wohlbefinden und die Gesunderhaltung des Patienten. Angehörige werden über alle Pflegemaßnahmen informiert und nach ihren Möglichkeiten aktiv an der Pflege beteiligt. Vorher wird selbstverständlich das Einverständnis des …

Eine gute Zusammenarbeit des Pflegedienstes mit den Angehörigen ist wichtig und fördert das Wohlbefinden und die Gesunderhaltung des Patienten.

Angehörige werden über alle Pflegemaßnahmen informiert und nach ihren Möglichkeiten aktiv an der Pflege beteiligt. Vorher wird selbstverständlich das Einverständnis des Patienten und der Angehörigen eingeholt.

Sie werden von uns fachgerecht angeleitet und in gesundheitsfördernden und –sichernden Arbeitstechniken beraten und unterstützt.
Um eine Überforderung der Angehörigen zu vermeiden, erkundigen wir uns auch nach deren Befinden und bieten Hilfen an. Diese können Gespräche, Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes, Nachbarschaftshilfe, stundenweise Entlastung durch Helferinnen, Selbsthilfegruppen oder Pflegekurse sein.

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