Behandlungspflegerische Leistungen des Pflegedienstes umfassen die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinischen Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes aufgrund der von der jeweiligen Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung durch dazu geeignete Pflegefachkräfte durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden,z.B. Darreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbände usw.