24h-Hotline: (037325) 231487*

* 0,14 Euro/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.

Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.

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